Wichtige bzw. wertvolle Dinge, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man nicht im Auto zurücklassen. Wertgegenstände, aber auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollten beim Verlassen ds Fahrzeugs immer mitgenommen werden. Wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht, riskiert man sogar seinen Versicherungsschutz, wenn man den Kfz-Schein beispielsweise im Handschuhfach deponiert.
Ein Fahrzeughalter hatte den Diebstahl seines Pkw der Versicherung gemeldet, die daraufhin unter Vorbehalt eine Zahlung vornahm – bis herauskam, dass sich der Fahrzeugschein im Wagen befand. Der Versicherer verlangte sein Geld zurück. Mit Recht, wie das Oberlandesgericht Celle jetzt befand. Wer den Kfz-Schein ständig im Fahrzeug aufbewahrt handele grob fahrlässig und begünstige dadurch den Diebstahl, so die Richter. Daher sei die Versicherung in einem solchen Falle leistungsfrei. Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichter, wenn das Kfz gestohlen wird, da der Fahrer mit dem Fahrzeugschein leicht den Eindruck erwecken könne, “nutzungsberichtigt” zu sein (Az.: 8 U 62/07).
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