Schlechte Nachrichten für Deutsche Verkehrssünder, deren Führerschein entzogen wurde und die ihre Strafe durch eine erneute Absolvierung der Führerscheinprüfung im Ausland umgehen wollen.Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt wonach deutsche Behörden eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis von deutschen Staatsangehörigen nur anerkennen müssen, wenn diese ihren Hauptwohnsitz in diesem Land haben, in dem sie den Führerschein erworben haben.
Ist dies jedoch der Fall wird der Führerschein anerkannt, auch wenn in Deutschland eine MPU fällig gewesen wäre. Bei der Ermittlung des Hauptwohnsitzes sind die Deutschen Behörden allerdings auf die Kooperation der Ausländischen Behörden angewiesen. Mit diesem Urteil wird der Führerscheintourismus maÃgeblich eingeschränkt, da man nun nicht mehr bei Auslandsurlaub seinen Führerschein nebenher machen kann, sodass man in Deutschland wieder Fahrberechtigt ist.
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