Kaskoversicherung muss für Wildunfälle bezahlen

Unfall Wildunfall-Schäden sind eine verdammt ärgerliche Angelegenheit. Meistens ist der Schaden am Pkw groà und das betroffene Tier auf und davon. Ab sofort gilt es, dass die Vollkaskoversicherung für Wildunfall-Schäden am Auto in jedem Fall aufkommen muss. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht beweisen kann und die Versicherung ihrerseits keinen Beweis für das Gegenteil hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat kürzlich ein entsprechendes Urteil gefällt…

Ein Autofahrer hatte in dem Fall angegeben, mit einem Reh kollidiert zu sein. Die Versicherung verweigerte jedoch zunächst die Zahlung, da sich am Fahrzeug keine eindeutigen Spuren finden lieÃen. Das OLG Hamm stellte in zweiter Instanz fest, das die Zahlung zu Unrecht zurückgehalten wurde. Die Versicherung muss zahlen, solange sie nicht beweisen kann, dass es nicht zu einem Wildunfall gekommen ist. Laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) wäre bei einer Teilkaskoversicherung die Sachlage etwas anders: Hier hätte der Autofahrer beweisen müssen, dass es sich um einen Wildunfall handelt. (Foto: Christian Kaiser)

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