“Komischer Vogel” – Ist das Beamtenbeleidigung?

Polizist So sehr man sich über ein Knöllchen oder andere schöne Geschenke aus dem BuÃgeldkatalog der Verkehrspolizei aufregen mag, so stark sollte man doch besser seine Zunge hüten. Denn sonst wird es ganz schnell noch wesentlich teurer. Auf den Schlips getreten fühlte sich nun auch ein Polizist in Bamberg, der bei einer Verkehrskontrolle von einem türkischen Mitbürger “Komischer Vogel” genannt wurde.

Das Oberlandesgericht Bamberg sah allerdings in dem Satz “Sie sind mir ein komischer Vogel” keine strafrechtliche Tat.

Nach intensiver Recherche bis hinein in die Kultur der alten Römer lieÃe sich feststellen, dass es sich um eine allgemeingültige Redensart handele, die in unglaublich vielen Ländern und Kulturkreisen gebraucht werde und nicht als Missachtung gegenüber dem Polizisten gedeutet werden könne.

Und wieso zieht ein Polizist wegen einer solch harmlosen Aussage eigentlich sofort vor Gericht? Komischer Vogel!

Quelle: auto-presse.de

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