Neue Details zur Umweltprämie!

Gebrauchtwagen_3 Nachdem zuletzt das KFZ-Gewerbe endlich Klarheit über die bevorstehende Umweltprämie gefordert hat, wurden nun vom Bundeswirtschaftsministerium weitere Einzelheiten bekannt gegeben. So soll die Zahlung der Prämie an die Käufer eines neuen Autos das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle übernehmen. Zu beachten ist, dass man hierbei das Original des Verschrottungsnachweises sowie den Nachweis der Zulassung des Alt-und Neufahrzeuges auf den Antragssteller dem Antrag beilegen muss.

Wem das alles zu stressig ist, kann natürlich auch zum Autohändler seines Vertrauens gehen, der dann alles weitere übernimmt. Wer die Prämie in Höhe von 2.500 Euro kassieren möchte, muss nur sein mindestens neun Jahre altes Gefährt verschrotten lassen und sich einen schmucken Neuwagen besorgen, wobei das alte Auto mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein muss.

Statt dem Neuwagen kann man sich allerdings auch einen Jahreswagen kaufen, der “längstens” ein Jahr auf einenhierzulande niedergelassenen Auto-Händler oder Hersteller angemeldet war.

Die Finanzspritze für Neuwagenkäufer startete ab dem 14. Januar 2009 und ist noch bis zum 31. Dezember 2009 gültig. Die Regierung stellt für die Umweltprämie insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Finanzmitteln zur Verfügung.

Bild: archiv

Quelle: auto-presse

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