“Auf deutschen StraÃen werde es dadurch deutlich sicherer” so der Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Grund zu dieser Aussage liefert ihm die am 19. Januar neu in Kraft getretene Verordnung bezüglich Führerschein-Tourismus. Diese Verordnung verbietet das Fahren mit einem im Ausland erworbenen Führerschein, wenn zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bisher war so etwas erlaubt, da Führerscheine, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt worden waren, ausnahmslos akzeptiert wurden.
Damit werde dem Führerschein-Tourismus nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland Einhalt geboten so Tiefensee: “Dort ausgestellte Fahrerlaubnisse werden für sie hier nicht mehr gültig sein. Auch Scheinwohnsitzen zum Erwerb eines Führerscheins wird ein Riegel vorgeschoben”, sagte er.
Quelle: focus.de, Bild: dasautoblog.com
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