
Die Zwickauer Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Wagen des 23-Jährigen 139 km/h schnell war, als er, ein Gebüsch als Sprungschanze nutzend, abhob. Man beachte, dass sich der Unfall innerorts ereignete und dementsprechend die Geschwindigkeitsrestriktion 50 km/h betrug. Aus dem Gutachten geht ferner hervor, dass der Wagenlenker 0,45 Promille Alkohol im Blut hatte und zudem auf dem falschen Fahrstreifen unterwegs war. Am Gotteshaus entstand ein Schaden von 63.000 Euro, der mittlerweile fast behoben ist. Das Dachgebälk musste ausgebessert und neuer Schiefer angebracht werden. Der Skoda-Pilot wurde bei dem Einschlag ins Kirchendach nach dem 35 Meter Sprung schwer verletzt. (Foto: Archiv)
Leave a Reply