Das Umweltdezernat Hannover legte am 22.05.2009 einen neu überarbeiteten Katalog zu den Ausnahmeregelungen für das Befahren der Umweltzone in Hannover ab 2010 vor. Dabei wurden zentrale Forderungen des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt berücksichtigt.
Ab 1. Januar 2010 dürfen demnach nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten das Stadtgebiet zwischen den Schnellwegen befahren. Um jedoch für die zahlreichen betroffenen Autofahrer in Hannover praktikable Ausnahmeregelungen zu erwirken, haben sich Vertreter des ADAC mit dem Umweltdezernenten Hans Mönninghoff zusammengesetzt. Bei der Vergabe von Ausnahmeregelungen ab 2010 war die Stadt Hannover bereit, Zugeständnisse zu machen. So konnte eine Erhöhung der Einkommensgrenze für soziale Härtefälle erreicht werden. Ein Zuschuss über die so genannten Pfändungsfreigrenzen von 300 Euro für den laufenden Fahrzeugbetrieb wurde durchgesetzt.
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