Falschparken auf Privatgrund kann teuer werden

http://www.dasautoblog.com/images/2007/11/10/bugeldkataolg.jpgUnberechtigtes Parken auf einem Privatparkplatz kann ziemlich teuer werden. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Das betrifft nicht nur Privatgrundstücke, sondern auch Kunden- oder Firmenparkplätze. Wer sein Fahrzeug hier widerrechtlich abstellt, muss im schlimmsten Fall nicht nur die Abschleppkosten zahlen, sondern eine Menge weiterer Gebühren und Auslagen. Da kommen ganz schnell ein paar hundert Euro zusammen.

Die Rechtsprechung bewertet das unberechtigte Parken auf Privatgrund als Besitzstörung oder Besitzentziehung. Das hat zur Folge, dass der Eigentümer oder Mieter des entsprechenden Parkplatzes ohne weiteres ein Unternehmen mit der Beseitigung des Falschparkers beauftragen kann. So fällt nicht nur die Rechnung des Abschleppunternehmers an, sondern es können noch Kosten für die Feststellung des Halters, Recherchen, Verwaltung, Korrespondenz, Verwahrung, Löhne, Vorhalte- und Nutzungsgebühren für Schleppfahrzeuge, Steuern, Risikoausfälle und Gewinne hinzukommen. So ist die Rechtslage, allerdings sollte der Grundstückseigentümer oder Mieter das Parkverbot auch mit Hinweisschildern entsprechend deutlich machen. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich einen Privatparkplatz und nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Bild: Archiv, Quelle: pbox

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