Der ADAC stuft videogestützte Verkehrskontrollen als rechtlich bedenklich ein. Wie die Gelben Engel gestern über eine Pressemitteilung bekannt gaben, fehle hierbei die rechtliche Grundlage. Angeblich sei der Einsatz von Videokameras im StraÃenverkehr derzeit durch verwaltungsinterne Vorschriften geregelt. Das heiÃt, das alle laufenden BuÃgelbescheide fallen gelassen werden müssen. Wessen Fall schon abgeschlossen ist, kann leider nicht mehr auf die Wiederaufnahme des Verfahrens hoffen.
Videokontrollen sind jedoch nur bei einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage legal, teilte der ADAC mit und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Vom Verfassungsgericht heiÃt es, dass die verdachtslose Videokontrolle von allen vorbeifahrenden Autofahrern ohne eine gesetzliche Grundlage das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Genauer ist damit der Datenschutz gemeint.
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