Der Bundesfinanzhof hat die derzeit recht hohe Besteuerung für die sogenannten Werkswagen begrenzt. Bisher wurde von den Finanzämtern die Differenz zwischen Kauf- und Listenpreis ausgerechnet und versteuert. Seit der Ônderung des Rabattgesetztes sind die Automobilhersteller nicht mehr an den Listenpreis gebunden, somit schrumpft auch der Lohnsteuerrechtliche Vorteil.
Die Koalitionspolitiker hatte für die Zeit nach der Abwrackprämie eine Ônderung der Besteuerung der Werkswagen verlangt um dem Sinkflug der verkauften Fahrzeuge an die Mitarbeiter entgegen zu wirken. Laut den Informationen des VDA lag die Zahl der Werkswagen 1999 noch bei 164.000 Einheiten, im Jahr 2008 waren es nur noch 34.000 Stück.
Bild: Bundesfinanzhof, Quelle: focus.de
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