
Von Seiten der Stuttgarter gibt man sich eher gelassen: Man sei bereit, offene Fragen im Zusammenhang mit der Teilelieferungen “einvernehmlich zu klären”. AuÃerdem sein man bei Daimler nicht der Ansicht, dass das Konkursgericht in Manhattan für Angelegenheiten wie die Geltendmachung von solchen Ansprüchen zuständig sei. Man darf gespannt sein, wie die “einvernehmliche Klärung” hier aussehen wird.
Quelle: focus.de, Bild: dasautoblog.com
Leave a Reply