Wer als Beifahrer zu tief ins Glas geschaut hat und sich danach ins Auto eines Betrunkenen setzt, kann nach einem Unfall die Schuld nicht komplett auf den Fahrer abwälzen, was jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden hat. Im Grunde genommen sollte keiner bei einem betrunkenen Fahrer einsteigen, was eigentlich von vorne herein klar sein sollte. In dem speziellen Fall kam zu einem Unfall, bei dem der nicht angeschnallte Beifahrer schwere Verletzungen davon trug.
Kurz danach zeigte er seinen Kumpel an und warf ihm noch vor, dass er sich nicht um ein Anlegen seines Gurtes gekümmert hat und verlangte Schadenersatz. Zwar wurde ihm dieser zugestanden, allerdings nur mit einer Zwei-Drittel-Quote.
Laut den Richtern trifft nämlich auch den Beifahrer wegen seines eigenen Alkoholgehalts eine Mitschuld an den Verletzungen. Vollkommen richtig argumentierten die Richter, dass er erst gar nicht in das Fahrzeug seines benebenten Kumpels hätte einsteigen dürfen. Wieder ein weiterer Fall wo klar wird, dass Alkohol und Drogen eben nichts im StraÃenverkehr verloren haben, schon gar nicht wenn man noch andere Insassen mit im Auto sitzen hat.
Quelle: auto-presse
Bild: archiv
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