Die Fahrerlaubnis muss zudem für Lkw´s bis 3,5 Tonnen gelten und eine zusätzliche Ersthelfer Ausbildung muss absolviert werden. Hinzu kommt noch eine praktische Prüfung mit dem jeweiligen Einsatzfahrzeug, bevor die Fahrerlaubnis für Rettungsfahrzeuge erteilt wird.
Eine zusätzliche theoretische Prüfung wird es allerdings nicht geben. Mit dieser Lockerung sollen künftig, vor allem bei der freiwilligen Feuerwehr,wieder mehr Fahrer für die Einsätze zur Verfügung stehen.
(Bild:Archiv)
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