Rettungsfahrzeuge – Fahrerlaubnis wird schneller vergeben

Die bereits angekündigte Lockerung bei der Vergabe der Fahrerlaubnis für Rettungsfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Die Ônderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung sieht vor, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, von technischen Hilfsdiensten und Rettungsdiensten lediglich seit 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein müssen.

Die Fahrerlaubnis muss zudem für Lkw´s bis 3,5 Tonnen gelten und eine zusätzliche Ersthelfer Ausbildung muss absolviert werden. Hinzu kommt noch eine praktische Prüfung mit dem jeweiligen Einsatzfahrzeug, bevor die Fahrerlaubnis für Rettungsfahrzeuge erteilt wird.

Eine zusätzliche theoretische Prüfung wird es allerdings nicht geben. Mit dieser Lockerung sollen künftig, vor allem bei der freiwilligen Feuerwehr,wieder mehr Fahrer für die Einsätze zur Verfügung stehen.
(Bild:Archiv)

Comments

One response to “Rettungsfahrzeuge – Fahrerlaubnis wird schneller vergeben”

  1. Alf Avatar

    Sehr gute Entscheidung, so sollten die Probleme bei vielen kleinen Dörfern und der FFW geklärt sein. So kann es nicht mehr so schnell zu Personalmangel kommen. Gilt der Führerschein bei einer komplett absolvierten Fahrprüfung für den LKW auch privat???

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