Falls es zu einem Unfall kommen sollte kann der entsprechende Kfz-Versicherer in der Vollkaskoversicherung jederzeit die Leistung einschränken, falls nachgewiesen wird, das grobe Fährlässigkeit den Unfall verursacht hat. Für den Fahrer wird es daneben richtig teuer, die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Daneben müssen die Autofahrer bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen, falls die Scheiben nur notdürftig vom Eis befreit wurden. Auch wer seinen Motor während des Kratzens laufen lässt, damit es im Innenraum schön warm wird, riskiert ein Verwarnungsgeld. Zu beachten ist auch, dass die Scheibenwischer in den kalten Jahreszeiten in gutem Zustand sind, da im Sommer das Gummi der Wischerblätter schnell porös wird.
Quelle: auto-presse
Bild: archiv
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