Eiskratzen bei laufendem Motor strafbar

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Zahlreiche Autofahrer lassen den Motor laufen, während sie die Scheiben vom Eis befreien. Dadurch lassen sich zugefrorene Autoscheiben zwar schneller freikratzen, aber die Sache kann mit einem BuÃgeld von 10 Euro belegt werden. Eiskratzen bei laufendem Motor ist nach dem Gesetz als unnötige Lärm-und Abgasbelastung einzustufen und somit auch gesetzlich verboten. Auch für den Motor ist der Leerlaufbetrieb im Winter schädlich, da die Motoren im Leerlauf langsamer warm und nicht mit genügend Ãl versorgt werden.

Dies ist für den Motor schädlich und führt zu einem schnelleren VerschleiÃ, sodass im schlimmsten Fall teure Reparaturkosten auf den Autofahrer zukommen können.
AuÃerdem sollte man im Winter den Motoren im Fahrbetrieb immer eine gewisse Aufwärmzeit geben, bevor man ordentlich Gas gibt.
(Bild:Archiv)

Comments

3 responses to “Eiskratzen bei laufendem Motor strafbar”

  1. Blacky Avatar

    so ein Schwachsinn. Ich lasse meinen Golf jeden Morgen warmlaufen und trinke drinn gemütlich meine Kaffee !

  2. Alf Avatar

    Hmmm machen sollte man es zwar nicht aber ich denke viele Deutsche Autofahrer machen es, weil es einfach viel Komfortabler ist. Für alle die es nicht machen die haben entweder eine Standheizung oder sind etwas Witterungsrobuster 😛

  3. Hans Avatar
    Hans

    Also “strafbar” klingt irgendwie als sei es eine Straftat. Zum Thema: Schwachsinn! Jeder Kuh-Schiss verpestet die Umwelt mehr.

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