Autokauf: Falsche Farbe ist erheblicher Mangel

Bundesgerichtshof

Wer ein Auto kauft, möchte dies in der Regel auch in der Farbe geliefert bekommen, in der es bestellt wurde. Ein Mann, der sich vor kurzem eine Corvette aus den USA nach Deutschland importieren wollte, staunte nicht schlecht, als das Handelsunternehmen das Modell nicht in “Le Mans Blue Metallic”, sondern in schwarz lieferte. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass der Käufer in einem solchen Fall wegen eines erheblichen Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten kann…

In den ersten beiden Instanzen wurde dem Händler rechtgegeben, erst der Bundesgerichtshof entschied, dass die Annahme- und Zahlungsverweigerung des Käufers in Ordnung sei. Dem Urteil nach, sei die Lackfarbe für das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs maÃgebend. Nach Ansicht der Richter stelle die Lieferung eines Autos in der anderen als der bestellten Farbe einen erheblichen Sachmangel dar und verstoÃe gegen den Kaufvertrag, so dass von diesem im Regelfall zurückgetreten werden kann. (Foto: Daylife)

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