Laut dem ADAC gilt es dann, wenn ein Fahrzeug direkt durch den Sturmeinfluss beschädigt worden ist, wo bei geparkten Autos davon ausgegangen werden kann. Daneben kann der Fahrzeughalter auch mit der Zahlung der Teilkasko rechnen, wenn sein Auto während der Fahrt durch Gegenstände beschädigt wird. Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass die Gegenstände direkt vor das Auto geweht wurden und man nicht mehr ausweichen konnte. Wenn allerdings ein Fahrzeug mit einem schon länger auf der StraÃe liegenden Baum kollidiert, kommt hierfür wenn überhaupt nur die Vollkaskoversicherung auf.
Die Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet dann auch nur den reinen Schaden am Auto, genauer gesagt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Halter sollte sich auch sofort nach dem Schaden bei der Versicherung melden, da diese dann ein Gutachten erstellt.
Quelle: autoreporter Foto: fotoalbum
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