Haftstrafen im StraÃenverkehr

GerichtEin gleichermaÃen erschreckender wie informativer Katalog der sieben Todsünden im StraÃenverkehr findet sich auf der Webseite von n-tv. So kann für eine ganze Reihe von Delikten eine Haftstrafe verhängt werden, sofern grob verkehrswidrig oder rücksichtslos gehandelt wurde. Dazu gehören Trunkenheitsfahrten (obwohl man da oftmals den Eindruck gewinnt, dass es eher mildernde Umstände gibt), Missachtung der Vorfahrt, falsches Fahrverhalten an FuÃgängerüberwegen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen aber auch das Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen, Linksfahren an unübersichtlichen Stellen sowie das Vergessen eines Warndreiecks bei einem liegen gebliebenen Fahrzeug. Zu einer Verurteilung reicht oft schon ein Beinahe-Unfall. Doch offen gestanden käme kein auch nur halbwegs routinierter Autofahrer darauf, gegen die o.g. Vorschriften zu verstossen.

Denn schlieÃlich gefährdet man damit nicht nur sich selbst, sondern auch das Leben anderer. Da ist die drohende Haftstrafe im manchen Fällen noch nicht einmal das Schlimmste …

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