Das ist ja mal eine gute Entscheidung. Wie n-tv berichtet, müssen Fahranfänger in der Probezeit künftig völlig auf Alkohol verzichten. Zu einem allgemeinen Alkoholverbot, dass auch für erfahrene FahrerInnen gelten würde, konnten sich Bund und Länder (noch) nicht durchringen. Hintergrund dieser Regelung ist die hohe Unfallhäufigkeit unter jungen Menschen. n-tv dokumentiert: Nach jetzigem Recht wird die Ãbertretung der 0,5 Promille-Grenze bis knapp unter 1,2 Prozent als Ordnungswidrigkeit mit einem BuÃgeld geahndet. Ab 1,2 Promille handele es sich bereits um eine Straftat, bei dem Gerichte als Nebenstrafe bereits ein Fahrverbot von häufig 5 oder 9 Monate verhängten, hieà es in Länderkreisen. Bis knapp 1,6 Promille bekomme man als Ersttäter seine Fahrlizenz anstandslos wieder, ab 1,6 Promille sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Für Wiederholungstäter wird ein solches Gutachten bereits von 1,2 Promille an verlangt.
Ich finde diese Regelung gut. Natürlich: Ein Bier beeinträchtigt noch nicht die Fahrtüchtigkeit. Doch wer eins trinkt, trinkt gerne noch ein zweites und ein drittes – insbesondere bei jungen Menschen sinkt zunehmend die Hemmschwelle und die Selbsteinschätzung verschiebt sich. Insofern ist die jetzt getroffene Entscheidung einfach nur konsequent…
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