Vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken wurde ein Fall verhandelt, bei dem es zu einem Unfall auf einer VorfahrtsstraÃe gekommen war. Ein Autofahrer fuhr aus der SeitenstraÃe heraus, da das auf der VorfahrtsstraÃe fahrende Fahrzeug den Blinker zum Abbiegen gesetzt hatte. Da das Fahrzeug aber nicht abgebogen ist, kam es zum Unfall. Nun klagte der Fahrzeughalter aus SeitenstraÃe auf Schadensersatz, da der andere Verkehrsteilnehmer trotz Blinker nicht abgebogen ist.
Die Richter des OLG wiesen Klage jedoch ab und stellten klar, dass sich der Verkehrsteilnehmer nicht allein auf den Blinker verlassen darf. Das Schadensrisiko liegt bei demjenigen Autofahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat und zudem sei ein versehentlich gesetzter Blinker kein VerkehrsverstoÃ.
(Bild:Archiv)
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