Wie neueste Crashtests des ADAC nun ergeben haben, sind Kinder auch auf dem Beifahrersitz sicher unterwegs. Allerdings muss man zwei wichtige Dinge beachten: Bei einem Kleinkind in einer Babyschale, welches mit dem Kopf in Fahrtrichtung liegt, muss auf jeden Fall der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet werden. Bei Babysitzen mit Blick nach Vorne, muss ein ausreichender Abstand zum Airbag eingehalten werden.
Mit deaktiviertem Airbag kann ein Kleinkind in einer Babyschale einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt überstehen. Vergisst man jedoch den Airbag zu deaktivieren, kann das Kind von der Wucht des Airbags schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen. Ein leichter Unfall bei niedriger Geschwindigkeit kann für das Kleinkind dann sogar tödlich ausgehen. Aus diesem Grund ist es gesetzlich verboten die Babyschalen bei eingeschaltetem Airbag zu verwenden.
Quelle: auto-news Foto: resources.salzburg24
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