Gerichtsurteil: Telefonieren am Steuer erlaubt

Wer beim Autofahren mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss 40 Euro BuÃgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Aber wer im Auto mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons telefoniert, darf nicht bestraft werden. Dieses kuriose Urteil fällte das Oberlandesgericht in Köln und gab somit einem klagenden Autofahrer recht.

Der Autofahrer hatte geklagt, weil er während der Autofahrt rund 300 Meter vor seinem Haus mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons von der Polizei erwischt wurde und mit 40 Euro BuÃgeld sowie 1 Punkt in Flensburg belegt wurde.
Die Richter des OLG entschieden nun, dass Festnetztelefone mit schnurlosen Mobilteilen nicht als Mobiltelefone im Sinne des Handyverbots zu bewerten sind.
AuÃerdem ist der Einsatzbereich zu gering, da die meisten Telefone lediglich in geringer Entfernung zur Festnetzstation funktionieren.
Hinzu kommt noch, dass der Gesetzgeber beim Handyverbot nur Telefone berücksichtigt hat, die für den Mobilfunkverkehr gedacht sind.
(Bild:Archiv)

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