Auch Mietwagen brauchen im Winter natürlich geeignete Bereifung für schnee- und eisbedeckte StraÃen. Dafür trägt allein der Mieter die Verantwortung und trotz Vollkaskoschutz könnten auf den Mieter hohe Forderungen zukommen, wenn es zu einem Verkehrsunfall käme. Um hier 100 Prozent sicher zu gehen sollte man sich bei Mietfahrzeugen schon bei der Reservierung bestätigen lassen, dass das gewünschte Auto mit Winterreifen bestückt ist.
Die Reservierung für die entsprechende Winterausrüstung sollte deshalb mindestens 48 Stunden vor der eigentlichen Anmietung durchgeführt werden. Da das Gesetz keine generelle Winterreifenpflicht vorschreibt, sind eben auch die Fahrzeugvermieter nicht dazu verpflichtet, ihre Autos komplett auf Winterreifen umzustellen. Dementsprechend verlangen manche Vermieter auch einen Aufpreis hierfür.
Quelle: auto Foto: archiv
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