Direkt nach Einführung der Abwrackprämie wurde der Verdacht laut, dass zu verschrottende Fahrzeuge nach Abkassieren der Prämie noch weiter ins Ausland verkauft werden. Aus einem Papier des Wirtschaftsministeriums ging hervor, dass ab Samstag die Antragsteller nicht nur eine Bestätigung für die Verschrottung des Altautos eines anerkannten Betriebs vorlegen müssen, sondern auch das Original des Fahrzeugbriefes dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abzugeben haben.
Bislang musste nur eine Kopie des Fahrzeugbriefes den Unterlagen beigelegt werden, das Original blieb beim Schrotthändler. Welche Unterlagen nun eingereicht werden müssen um die Prämie zu erhalten kann hier nachgelesen werden.
Bild: Archiv, Quelle: Autogazette
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