Verkehrssünder im Ausland kommen oft unbestraft davon!

GerichtWer sich mit seinem Auto im Ausland nicht an die Geschwindigkeit hält oder andere Verkehrsdelikte begeht, kommt meistens ungeschoren davon, solange er nicht auf frischer Tat von den Ordnungshütern ertappt wird. Der Beschluss “Knöllchen ohne Grenzen” bei Delikten im EU-Ausland soll jedenfalls erst von der nächsten Bundesregierung beschlossen werden. Dann werden die Verkehrssünder hierzulande ab 70 Euro Strafe zur Rechenschaft gezogen.

Da es in Deutschland bislang noch keine zuständige Behörde für Verkehrsdelikte im Ausland gibt, kann sich der etappte Autofahrer freuen und bleibt in den meisten Fällen straffrei. Eine Ausnahme macht allerdings die Schweiz und Ãsterreich, wo vollzogene Verkehrstraftaten von deutschen Autofahrern auch von den deutschen Behörden gefahndet werden.

Mittlerweile haben bereits 16 Staaten in der EU die gemeinsame Regelung “Knöllchen ohne Grenzen” aus dem Jahr 2003 umgesetzt, hierzulande lässt man sich mit dem Beschluss anscheinend etwas länger Zeit. Hier finden sie den aktuellen BuÃgeldkatalog!
Bild: herbertpetzold
Quelle: ams

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