Ab dem 1. September 2009 treten in Ãsterreich einheitliche Strafhöhen für bestimmte Tempoüberschreitungen insbesondere auf Autobahnen sowie höhere Strafen für Trunkenheitsfahrten in Kraft. Laut dem ADAC gibt es in Ãsterreich anders als hierzulande keinen einheitlichen BuÃgeldkatalog, was dazu führt, dass für einen Verkehrsverstoà unterschiedlich hohe BuÃgelder festgesetzt werden.
Die jeweiligen BuÃgelder werden von den Ordnungshütern sofort erhoben, wenn der Verkehrssünder an Ort und Stelle angehalten wird. Wer unter Alkoholeinfluss fährt muss ab dem 1. September zwischen 300 und 5.900 Euro zahlen, wobei im schlimmsten Fall auch Fahrverbote vorgesehen sind. Im Falle einer Nichtbezahlung werden österreichische BuÃgelder ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt.
Quelle: auto-reporter Foto: wienweb
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