Unglaublich aber Wahr, wie ich finde, ist wieder einmal die Klage eines Kunden, der seine Werkstatt verklagt. Der unglaubliche Grund der Klage: Der Kunde hatte sich von der Werkstatt ein Angebot machen lassen um seine Bremsen reparieren zu lassen. Das Angebot der Werkstatt erschien ihm aber zu teuer, worauf er die Werkstatt auf eigenen Wunsch, ohne Reparatur wieder verlieÃ. Kurz darauf kam es zu einem Unfall. Nach dem Unfall wurde die Werkstatt prompt auf Schadenersatz wegen defekter Bremsen verklagt.
Zunächst aber hat er, erstaunlicherweise, vom Landgericht Saarbrücken Recht erhalten und die Werkstatt sollte die Hälfte des Schadens in Höhe von 6.000⬠tragen. Das Saarländische Oberlandesgerichts hob aber dieses Urteil wieder auf mit der Begründung: Eine Werkstatt muss einen Kunden nicht an der Weiterfahrt mit einer defekten Fahrzeugbremse hindern. Auch wenn die Werkstatt den Kunden nicht auf die Mängel hingewiesen hätte, so hat der Kunde sich ja auf eigenen Wunsch für eine Weiterfahrt entschieden. Daher liegt ein Mitverschulden auf gar keinen Fall vor.
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