Ãber die heutige Nachricht des Bundesverfassungsgerichts werden sich wohl einige Pendler hierzulande freuen. Die Karlsruher Richter erklärten die aktuelle Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig, da sie ihrer Meinung nach den “Grundsatz der Gleichbehandlung” im Grundgesetz verletzt. Solange bis ein neues Gesetz im Bundesrat durchgepeitscht wird, gilt jetzt wieder die alte Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an.
Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnung war zum 1. Januar 2007 gestrichen worden. Die Pendler konnten erst ab 21 Kilometer 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen, wobei die Ausnahme als Härtefall-Regelung begründet worden war. Das Bundesverfassungsgericht sah genau diese Grenze als völlig willkürlich gewählt. Ziel von der Regierung war es anfangs mit der geänderten Pendlerpauschale rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr einzusparen.
Die rund 15 Millionen Betroffenen haben jetzt einen Anspruch darauf, dass ihre Kosten von 30 Cent je Kilometer zum Arbeitsplatz noch rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.
Bild: epochtimes
Quelle: kfz.net
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