Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, ist es nicht mehr erlaubt, Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter GröÃe ohne Kindersitz zu befördern, wenn die vorhandenen Gurtplätze bereits belegt sind. Die Möglichkeit Personen unter besonderen Umständen ohne zusätzlichen Gurt mit zu nehmen besteht neuerdings nicht mehr.
Für die meisten Pkws ist von Werk aus, das Limit auf fünf Insassen beschränkt. Ein GroÃteil der familienfreundlichen Fahrzeugen bietet auf dem Rücksitz zwar Platz für zwei Kindersitze, aber für eine dritte Person in der Mitte reicht es schon nicht mehr. In dieser Situation muss ein Erwachsener gegebenenfalls auf die Mitfahrt verzichten wenn es der Platz nicht erlaubt die beiden Kindersitze auf der Rückbank zu befestigen. Wie bei so ziemlich allen Gesetzen gibt es auch hier eine Ausnahme, in diesem Fall für Familien. Wenn wegen zwei anderen Kindersitzen auf der Rückbank kein weiterer mehr befestigt werden kann, darf man das dritte Kind (ab drei Jahren) notfalls mit dem normalen Sicherheitsgurt sichern.
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