Immer wieder kommt die Frage auf, ob Autofahrer verpflichtet sind, bei vollkommener Dunkelheit das Fernlicht zu benutzen. Das Oberlandesgericht in Hamm hat nun ein Urteil veröffentlicht, woraus hervorgeht, dass auch in ländlichen Gegenden und auf abgelegenen StraÃen keine Pflicht zur Nutzung des Fernlichtes besteht.
Aber dennoch ist es sicherer, wenn auf kurvigen LandstraÃen bei vollkommener Dunkelheit das Fernlicht eingeschaltet wird, da die Sichtweite dann deutlich gröÃer ist. Der Autofahrer erkennt also potenzielle Gefahrenquellen früher und kann rechtzeitig reagieren.
Im vorliegenden Fall hat eine FuÃgängerin einen Autofahrer verklagt, da er sie nachts angefahren hatte. Zwar bremste der Fahrer noch und versuchte auszuweichen, aber die Kollision war nicht mehr zu vermeiden. Daraufhin zog die Frau vor Gericht, da der Fahrer kein Fernlicht eingeschalten hatte. Die Richter sprachen den Mann jedoch frei, da kein Autofahrer zur Nutzung des Fernlichts verpflichtet ist.
(Bilder:motor-talk/computerbase)
Leave a Reply