Führerschein weg, obwohl die Tat überhaupt keinen Bezug zum StraÃenverkehr hat? So soll es ab dem 1. Januar 2009 sein. Denn dann soll ein neues Gesetz in Kraft treten, nach welchem die Gerichte ein Fahrverbot von bis zu zwei Jahren anstatt einer Haftstrafe oder zu zahlenden Tagessätzen aussprechen können. Davon können alle möglichen Straftaten betroffen sein.
So z.B. Steuerhinterziehung oder Volksverhetzung durch Neonazis. Die Begründung ist einfach: der Führerscheinentzug ist für viele Betroffene eine viel härtere Strafe als etwa eine Haft.
Der deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Regelung ab. Für Personen, die auf dem Land leben, wäre eine solche Strafe wesentlich härter, als für Städter.
Bild: welt.de
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