Urteil: Hundehalter haftet auch für Erschrecken

Bugeldkataolg Das ist doch mal ein interessantes Thema: Ein Hund erschreckt einen Fahrradfahrer so sehr, dass dieser vom Fahrrad fällt und sich verletzte. Der Schäferhund war nicht angeleint und konnte deshalb auf den Farradweg gelangen, wo er den Radfahrer erschreckte. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte nun den Hundehalter zu Schadensersatz. Interessantes Detail in der Urteilsbegründung “dabei sei es nicht notwendig, dass der Hund mit dem Fallenden in Kontakt komme”, so der Richter. 

(Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 12 U 94/07). Falls Sie demnächst eine Beule an ihrem Fahrzeug finden, sollten Sie sich vergewisseren, ob das nicht ein Fahrradfahrer war, der sich vor einem Hund erschreckt hat.
Quelle: focus.de, Bils: dasautoblog.com 

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