Polizei in Ãsterreich erhebt Blaulichtsteuer

Polizei_sterreichWieder eine Steuer mehr, die vom Bürger bezahlt werden muss. Allerdings betrifft es diesmal die Autofahrer in Ãsterreich, da man dort künftig eine sogenannte “Blaulichtsteuer” zu entrichten hat. Wird die Polizei beispielsweise zu einem Verkehrsunfall mit lediglich geringem Blechschaden gerufen, muss eine Gebühr von stolzen 36 Euro gezahlt werden.

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Diese Unfallmeldegebühr wird jedoch nicht bei Unfällen mit verletzten Personen erhoben.Auch bei Unfallflucht sowie Kollisionen mit Wild muss der Anrufer keine “Blaulichtsteuer” zahlen. Zudem kommt die Polizei kostenlos zum Einsatzort, wenn es um die Feststellung von Personalien geht oder wenn ein Unfallzeuge die Polizei alarmiert. Bei Unfällen mit verletzten Personen muss die Polizei verständigt werden, auch wenn es sich um kleine Verletzungen wie beispielsweise Kratzer handelt. Wird diese Meldepflicht unterlassen, droht ein BuÃgeld in beachtlicher Höhe von bis zu 2.180 Euro.
(Bilder:Wikipedia)

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