EU-Gericht: Klagen gegen Feinstaub sind berechtigt!

Abgas Bürger können nun vor Gericht GegenmaÃnahmen bei hoher Feinstaubbelastung einklagen. Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Anwohner ihre Kommunen in Zukunft zwingen können, Aktionspläne zur Verbesserung der Luftqualität zu erstellen. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass es betroffenen Bürgern ermöglicht werden müsse, die Druchsetzung der zugrunde liegenden EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuklagen, da diese zwingenden Charakter für die Mitgliedsstaaten habe…

Die Kommunen seien zwar nicht gewzwungen MaÃnahmen zu ergreifen, die ein erneutes Ãberschreiten verhindern, die Gefahr einer erneuten Ãberschreitung müsse aber verringert werden. Sicher wird nun auf die Kommunen eine Klagewelle zurollen. Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat bereits angekündigt Musterklagen zu unterstützen [Az. CVRIA C-237/07]. (Foto: Archiv)

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