Bis vor einiger Zeit hat die Besitzer schwerer Geländewagen die Möglichkeit ihr Fahrzeug als Lkw zuzulassen und damit einen ganzen Batzen Steuern zu sparen. Im Jahr 2006 beschloss der Gesetzgeber eine Ônderung der Kfz-Besteuerung, so dass eine Lkw-Zulassung für SUV ab Mai 2005 rückwirkend nicht mehr vorgesehen war. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bekräftigt nun diese Entscheidung und zerstört die Hoffnung vieler Besitzer geländegängiger Mobile…
Der Fahrer eines 1990 gekauften Geländewagens klagte unter anderem mit Hinweis auf einen Bruch des Vertrauensschutzes. Das Gericht entschied, dass Bürger nicht davon ausgehen können, dass geltendes Recht für alle Zeiten unverändert fortbestehe. Das gelte eben auch bei der Kfz-Steuer (Az.: II R 62/07). (Foto: Archiv)
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