Bundesregierung kommt beim VW-Gesetz zur Einigung

Vw_porsche Internen Berichten zufolge hat sich heute die Bundesregierung auf eine Neufassung des VW-Gesetzes geeinigt. Dabei soll auch an den Sonderrechten für das Land Niedersachsen festgehalten werden. Der überarbeitete Gesetzentwurf des Justizministeriums besagt, dass auf Hauptversammlungen des Autobauers eine Sperrminorität von 20 Prozent gelten soll.

Mit dem neuen Entwurf ist das Land Niedersachsen nun in der Lage wichtige Entscheidungen, wie beispielsweise WerkschlieÃungen, zu blockieren. Vor allem der GroÃaktionär Porsche ist damit überhaupt nicht einverstnden, da Niedersachsen 20,3 Prozent der Anteile hält, ein Vetorecht aber üblicherweise erst ab 25 Prozent gestattet ist. Ob die EU-Kommission die Neuregelung akzeptieren oder dagegen klagen wird bleibt abzuwarten. (Bild: welt)

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *