Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts mitgeteilt, dass die Berufsgenossenschaft bei einem fahrlässigen Unfall nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Es spielt hier keine Rolle, ob der Unfall auf dem Arbeitsweg zustande kam, die BG kann die Rentenzahlung verweigern.
Zustande kam der Beschluà weil ein Mann auf der Fahrt zu seiner Praktikumsstelle eine Fahrzeugkolonne in einer Rechtskurve überholt hatte und dabei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstoÃ, dessen Fahrerin wiederum verletzt wurde. Im Anschluss verurteilte das Amtsgericht den Fahrer dann unter anderem wegen vorsätzlicher StraÃenverkehrsgefährdung. Obwohl die BG den Unfall als Wege-Unfall anerkannte, versagte sie unter Hinweis auf das Unfallgeschehen und das Urteil des Strafgerichts die Verletztenrente. (Bild:sf)
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