In Luxemburg gilt seit Anfang April eine Warnwestenpflicht, beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder SchnellstraÃen. FuÃgänger müssen am Rande von LandstraÃen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen ebenfalls signalfarbene Westen anlegen. AuÃerdem ist bei einer Resie nach Luxemburg zu beachten, dass man beim Heranfahren an ein Stau, zum einschalten der Warnblinkanlage verpflichtet ist.
Wie der ADAC berichtet, muss zudem bei Staus in Tunneln ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt im Ãbrigen ein generelles Tempolimit von 90 Km/h. Missachtung der Regelungen wird mit BuÃgeldern in Höhe von 24 bis 145 Euro geahndet. (Foto: Archiv)
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