Laut EU-Feinstaubrichtlinie darf im ganzen Jahr nur an 35 Tagen ein Emissionsgrenzwert von 50 Milligramm überschritten werden. Stuttgart hat dieses Limit bereits jetzt schon überschritten. An der Messstelle am Neckartor wurde bereits an 36 Tagen ein überhöhter Wert gemessen. Laut Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg könne die Einführung von Umweltzonen an der Misslange kurzfristig nichts ändern…
Zur Zeit dürfen nur Fahrzeuge ohne Feinstaub-Plakette nicht in die Umweltzonen hineinfahren. Da dies nur für rund fünf Prozent aller Pkw gilt, sind nur wenige Fahrzeuge von dem Ausschluss betroffen. (Foto: Archiv)
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