Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Kennzeichenerfassung in Schleswig-Holstein und Hessen für verfassungswidrig erklärt, da sie gegen das Grundgesetz verstöÃt. Drei Autofahrer in den Bundesländern sahen ihr Grundrecht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzt und bekamen Recht. “Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden”, hieà es aus Karlsruhe.
Das Gericht erklärte, dass die Vorschriften zu unbestimmt sein, desweiteren würden die Regelungen gegen das Gebot der VerhältnismäÃigkeit verstoÃen. Ôhnliche Regelungen in anderen Bundesländern stehen nun auch auf der Kippe. (Bild: welt)
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