Die Lichthupe ist das optische Pendant zur akustischen Hupe. Genau wie diese darf sie als Warnzeichen eingesetzt werden. AuÃerhalb geschlossener Orstschaften darf zudem kurz aufgeblendet werden, um dem Vordermann die Ãberholabsicht anzukündigen. Wer dabei allerdings zu dicht auffährt, macht sich wegen Nötigung strafbar. Ebenfalls verboten ist es mit der Lichthupe den Gegenverkehr vor Radarfallen zu warnen.
Laut ADAC drohen dann 10 Euro BuÃgeld. (Foto: Christian Kaiser)
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