Wer seinen Führerschein in Deutschland wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs verlor, konnte sich bisher dadurch helfen, dass er sich in anderen EU-Mitgliedstaaten Ersatz besorgte. Da die Behörden verpflichtet waren, das Dokument anzuerkennen, konnte damit weiterhin ungestraft auf deutschen StraÃen gefahren werden. Laut ADAC wurde nun von einem der acht Generalanwälte vor dem europäischen Gerichtshof erklärt, dass eine solche Fahrerlaubnis unter bestimmten Bedingungen nicht anerkannt werden müsse.
Wurde ein Antrag auf die Rückgabe einer eingezogenen Fahrlizenz im Heimatland abgelehnt, oder eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung nicht durchgeführt, können Behörden den Führerschein aus dem Nachbarland aberkennen. In wenigen Monaten wird dazu eine einschlägige Entscheidung des europäischen Gerichtshofes erwartet. Das ergibt in jedem Falle eine Sinn…
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