Zukünftig sollen auch Fahrverbote als mögliche Strafen anstelle von Geld-oder Haftstrafen von deutschen Gerichten verhängt werden können. Einen Gesetzesentwurf, der eine entsprechende Regelung vorsieht, hat der Bundesrat bereits verabschiedet. Es soll auch möglich sein Fahrverbote zu verhängen, wenn das ursprüngliche Delikt nichts mit dem StraÃenverkehr zu tun hat.
Das Fahrverbot würde somit zu einer Hauptstrafe werden. Der Bundesrat verspricht sich davon ein höheres Abschreckungspotential. Nun müssen noch die Bundesregierung sowie der deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen.
(Bilder:dpa)
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