Kennzeichen-Ãberwachung ist verfassungswidrig

KennzeichenberwachungNach einem Rechtsgutachten ist das Aufnehmen von PKW-Kennzeichen zu Fahndungszwecken der Polizei ausser in Brandenburg verfassungswidrig. Das Gutachten kritisiert laut dem ADAC, dass die Kontrollen verdeckt und zudem ohne jeglichen Verdacht vorgenommen würden. Bei dem Scanning wird das Fahrzeug und das Nummernschild gefilmt, die Daten elektronisch ausgewertet und mit der polizeilichen Fahndungsdatei verglichen.

In Rheinland-Pfalz werden die Daten sogar zwei Monate gespeichert, auch wenn die erfassten Informationen kein Ergebnis bei der Auswerung mit der Fahndungsdatei ergeben haben. Laut dem ADAC ist es verständlich, dass schwere Kriminalität bekämpft werden müsse, deren Einsatz aber in Ãbereinstimmung mit der Verfassung geschehen muss und nicht zur totalen Ãberwachung führen darf.

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *