15 Millionen Pendler in der Bundesrepublik konnten mit Spannung auf den heutigen Tag warten. Der Bundesfinanzhof entschied: Die Kürzung der Pendlerpauschale verstöÃt gegen die Verfassung. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seinen rein beruflicher Natur und müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden, erklärte der Vorsitzende des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler heute in München. Zwei Klagen von Steuerzahlern wurden damit an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet.
Lohnsteuerverbände fordern die Bundesregierung auf, die bestehende Regelung noch vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu ändern. Das Verfassungsgericht möchte noch in diesem Jahr entgültig über die Pendlerpauschale entscheiden. Seit Januar 2007 konnte die Pauschale von 30 Cent nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Millionen Steuerzahler sind von dieser Neuregelung betroffen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler gehe Pendlern, die nun auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten kein Geld verloren. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ebenfalls ist es möglich, die ersten 20 Kilometer jetzt schon berücksichtigen zu lassen. Für den Fall, dass die momentan schwebende Regelung der Pendlerpauschale jedoch nicht gekippt wird, droht eine Nachzahlung mit einer Verzinsung, den sogenannten “Aussetzungszinsen”, über sechs Prozent.
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