Die deutsche Bundesregierung hat sich gegen die sogenannte Hafterhaltung bei Delikten im flieÃenden StraÃenverkehr ausgesprochen. Demnach hätte sich der Fahrzeughalter für Delikte im StraÃenverkehr verantworten müssen, bei dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist. Die Bundesregierung lehnt dies jedoch ab, da die BuÃgelder als “Denkzettel” für die Verkehrssünder gedacht sind.
Und den Fahrzeughalter für Vergehen belangen, die er gar nicht begangen hat, widerspreche dem Gerechtigkeitsempfinden. AuÃerdem argumentierte die Bundesregierung, dass bei lediglich 5 Prozent aller VerstöÃe der Fahrer nicht ermittelt werden kann und dies sei ein zu geringer Prozentsatz, um eine Gesetzesänderung zu gerechtfertigen. In Deuschland existiert die Halterhaftung nur bei Park-und HalteverstöÃen.
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