Keine Mitschuld bei Unfall trotz 1,68 Promille

AlkoholtestTrunkenheit am Steuer muss nicht automatisch zur Haftung bei einem Unfall führen. Unter bestimmten Umständen kann nach einem Unfall auch ein betrunkener Fahrer von jeder Haftung freigesprochen werden. Mit solch einem Fall hat sich das Landgericht Landstuhl in der Pfalz beschäftigt. Hier stieà ein Fahrer mit einem Wagen zusammen, der aus einer untergeordneten Strasse kam. Das Gericht sprach anschlieÃend dem Unfallopfer den Ersatz der Reperatur- und Sachverständigerkosten sowie einen Ausgleich für die verursachte Wertminderung des Wagens zu – das obwohl die Polizei bei dem Mann ein Blutalkoholwert von 1,68 Promille feststellte.

Nach einem Gutachten eines Sachverständigen, auf das sich das gericht berief, hätte auch ein nüchterner Fahrer den Zusammenstoà nicht vermeiden können. Demnach spielt der Alkoholwert keine Rolle und der Verursacher muss alleine haften.

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