Autohersteller dürfen ihre Garantie mit Werkstattbindung koppeln

AutowerkstattDer Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil heute in Karlsruhe entschieden, dass Autohersteller ihre Kunden durch Garantiebedingungen an das eigene Werkstattnetz binden dürfen, wobei entsprechende Klauseln den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Nachdem die Daimler AG in den Vorinstanzen unterlegen war, hatte sie mit der jetzigen Revisionsklage Erfolg.

Bei der Klage ging es um die Beseitigung von Rostschäden im Rahmen der 30-jährigen “mobilo-life”-Garantie von Daimler, die der Autobauer freiwillig gewährt. Voraussetzung hierfür ist allerdings die regelmäÃige Wartung in Partnerwerkstätten, was nach dem urteil des Bundesgerichtshofes rechtens war. Also bei neuen Fahrzeugen Scheckheft pflegen oder Rost selbst entfernen…..

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