Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass das sogenannte Volkswagengesetz gegen gültiges europäisches Recht verstöÃt. Mit diesem Urteil wird einer Klage der EU-Kommission, gegen die Bundesrepublik Deutschland, Recht gegeben. Die Argumentation der EU-Behörde stützte sich darauf, dass das Gesetz in mehreren Punkten die Freiheit des Kapitalverkehrs verletze. Deutschland muss das Gesetz nun ändern, was bedeutet, dass der Weg für den GroÃaktionär Porsche frei gemacht wird, die Mehrheit bei VW zu erwerben und das Unternehmen als Tochter einzugliedern.
Bemängelt wurde vom EU-Gerichtshof eine Kopplung mehrerer Vorschriften im VW-Gesetz. Das Gesetz sah beispielsweise vor, dass jeder Aktionär ein begrenztes Stimmrecht von 20%, ungeachtet dessen tatsächlicher Beteiligung, inne hatte. AuÃerdem war, für besonders wichtige Entscheidungen, eine Mehrheit von 80% der Stimmen notwendig. Diese Schwelle liegt normalerweise bei 75%.
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